2021 DVP Expertenrunde Heilpraktikerrecht
“Wir wollen Psychotherapie nicht nur anbieten, sondern uns auch Psychotherapeuten nennen dürfen!”
Ergebnisse und Eindrücke aus der DVP Expertenrunde vom 28. August 2021
Teilgenommen haben sowohl Repräsentantinnen und Repräsentanten der Mitgliedsverbände, als auch Einzelmitglieder des DVP e.V., sowie Gastverbände.
Trotz kontrovers-konstruktiver Debatte fand sich auch in vielen Punkten ein Konsens.
Hier eine kurze Zusammfassung der Statements:
- Einig waren sich alle Diskussionsteilnehmer*innen, dass sie die Abschaffung des Heilpraktikers für Psychotherapie für rechtlich ausgeschlossen halten
- Gefordert wird eine länderverbindliche grundständige Ausbildung, die in zwei Stränge aufgeteilt ist, nämlich den Erwerb der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sowie die Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren (auf Grundlage der EAP anerkannten psychotherapeutischen Methoden oder der Österreichischen Liste).
- Gefordert wird der Zugang zum GKV-System via Kostenerstattung, wenn der Ausbildungsumfang den Qualitätskriterien der EAP entspricht und in Form des ECP bestätigt wurde.
- Gefordert wird neben der psychotherapeutischen Versorgung durch Ärzt*innen und psychologische Psychotherapeut*innen ein eigenständiges, drittes Berufsbild der / des ECP-Psychotherapeutin / Psychotherapeuten.
- Ferner soll es die Möglichkeit geben, innovative und neue Methoden, nach geeigneter Überprüfung, in den Methodenkanon der heilkundliche Psychotherapie aufzunehmen.